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LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für Kursgebühren anderer Teilnehmer eines Kurses analog § 179 BGB bei einer Sammelbestellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 26.02.2008 - 15 C 422/07
- LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
Zudem besteht kein materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten, wenn - wie im vorliegenden Fall - die gegnerische Partei in vertretbarer Weise von einem Vertragsschluss ausgehen durfte (vgl. BGH NJW 2007, 1458; LG Kempten - Urteil vom 10.05.2006 - 5 S 266/06). - BGH, 18.10.1984 - IX ZR 14/84
Begriff der Vertrauensstellung
Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
Dies ist nur gegeben, wenn eine besondere Vertrauenswürdigkeit zum Berufsbild gehört und eine erfolgreiche Berufsausübung voraussetzt (vgl. BGH NJW 1986, 373 f). - KG, 10.03.2003 - 12 U 106/01
Kündigungsmöglichkeiten eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrags
Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
Eine Kündigung gemäß § 627 I BGB ist in der Regel nur gerechtfertigt, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einer bestimmten Person besteht (vgl. KG NJW-RR 2003, 1062). - LG Kempten, 10.05.2006 - 5 S 266/06
Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 22 S 63/08
Zudem besteht kein materiell rechtlicher Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten, wenn - wie im vorliegenden Fall - die gegnerische Partei in vertretbarer Weise von einem Vertragsschluss ausgehen durfte (vgl. BGH NJW 2007, 1458; LG Kempten - Urteil vom 10.05.2006 - 5 S 266/06).
- LG Bielefeld, 05.06.2012 - 15 O 49/12
Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens durch Aufforderung zum …
Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dem Angebot eines Kurses zur Vorbereitung auf die Sportbootführerscheinprüfung um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung handelt (bejahend insoweit LG Bielefeld, 22 S 63/08, Urteil vom 15.10.2008, unveröffentlicht).